Die/der Kieferorthopäde/in:
Nach abgeschlossenem Studium der Zahnmedizin und Erlangung der zahnärztlichen Approbation können Zahnärztinen und Zahnärzte, die die Gebietsbezeichnung „Kieferorthopäde/in“ oder „ Facharzt/in für Kieferorthopädie“ erwerben möchten, eine fachspezifische Weiterbildung durchlaufen. Am Ende der Weiterbildungszeit ist vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Zahnärztekammer eine Facharztprüfung abzulegen.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung ist der Zahnarzt/Zahnärztin berechtigt, den Titel „Kieferorthopäde/in“ oder “Zahnarzt/in für Kieferorthopädie“ oder „Fachzahnarzt/in für Kieferorthopädie“ zu führen.